Die meisten unseriösen Angebote haben eines gemeinsam: Sie lassen Ihnen keine Zeit. Jemand klingelt und hat einen Schaden an Ihrem Dach gesehen. Der Abfluss ist am Sonntagabend verstopft, und der erste Notdienst im Internet verspricht, in zwanzig Minuten da zu sein. Ein Angebot gilt „nur heute“. Zeitdruck ist das Werkzeug, das am häufigsten verhindert, dass Sie vergleichen, nachfragen oder eine zweite Meinung einholen.
Dieser Ratgeber beschreibt die typischen Maschen, die Rechte, die Sie haben, und die Stellen, die Ihnen helfen. Wenn Sie einen Handwerker in Ruhe aussuchen können, beginnen Sie mit den 10 Fragen, bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Was Ihnen das Gesetz in die Hand gibt
- Widerruf bei Verträgen an der Haustür. Einen Vertrag, den Sie außerhalb der Geschäftsräume des Betriebs schließen, etwa bei sich zu Hause, können Sie in der Regel 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen (§ 312g BGB). Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung über dieses Recht, verlängert sich die Frist auf höchstens zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 BGB).
- Der vereinbarte Preis. Sie schulden, was vereinbart ist. Wurde kein Preis vereinbart, gilt die übliche Vergütung (§ 632 BGB), nicht jeder Betrag, den jemand auf eine Rechnung schreibt.
- Abschläge erst nach Leistung. Abschlagszahlungen kann ein Betrieb für das verlangen, was er schon erbracht hat (§ 632a BGB). Eine Vorauszahlung schulden Sie nur, wenn Sie sie vereinbart haben.
- Gefälschte Bewertungen sind verboten. Gefälschte Kundenbewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben, gehört zu den geschäftlichen Handlungen, die stets unzulässig sind (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23c).
Die typischen Maschen
An der Haustür: „Wir haben da einen Schaden gesehen“
Jemand klingelt, bietet an, die Regenrinne zu reinigen oder ein paar Dachziegel zu ersetzen, und hat angeblich gerade einen Schaden bemerkt. Die Verbraucherzentralen beschreiben das Muster: Angebote, die „nur noch diese Woche gelten“, keine richtige Rechnung, ein Preis, der am Ende höher ist als beworben, und manchmal die Bitte, sofort bar zu zahlen. Haustürgeschäfte sind nicht verboten. Das Problem ist, dass Sie überrumpelt werden.
Was Sie tun können:
- Lassen Sie sich Unterlagen geben und vergleichen Sie in Ruhe. Ein seriöser Betrieb lässt sich darauf ein.
- Prüfen Sie Namen, Anschrift und Impressum des Betriebs, bevor Sie etwas unterschreiben. Unser Ratgeber Firma überprüfen zeigt, wie.
- Haben Sie unterschrieben, widerrufen Sie innerhalb der Frist, zum Nachweis schriftlich. Aus Ihrer Erklärung muss eindeutig hervorgehen, dass Sie den Vertrag widerrufen.
Eine eigene Gefahr sind falsche Handwerker, die nur einen Vorwand suchen, um in die Wohnung zu kommen. Die Polizei rät: Schauen Sie sich Unbekannte vor dem Öffnen durch den Türspion oder das Fenster an, öffnen Sie nur mit vorgelegtem Sperrbügel, und lassen Sie Handwerker nur herein, wenn Sie sie selbst bestellt haben oder die Hausverwaltung sie angekündigt hat. Für einen Rückruf suchen Sie die Telefonnummer selbst heraus.
Der Notfall: Schlüsseldienst und Rohrreinigung
Die Tür ist zugefallen, das Wasser läuft nicht ab. In dieser Lage beauftragen viele den erstbesten Anbieter, und genau damit rechnen unseriöse Notdienste. Die Verbraucherzentralen raten:
- Wählen Sie einen Betrieb mit Anschrift. Meiden Sie Anbieter, die nur eine Telefonnummer und keine Anschrift angeben. Firmen mit nur einer Mobilfunk- oder 0900-Nummer oder mit Namen, die mit „AAA“ beginnen, nennt die Verbraucherzentrale ausdrücklich als Warnzeichen.
- Fragen Sie am Telefon nach dem Preis. Schildern Sie genau, was passiert ist. Ein seriöser Betrieb nennt Anfahrtskosten und Stundensatz. Wer keinen Preis nennen will, den beauftragen Sie nicht.
- Vereinbaren Sie einen Festpreis, bevor die Arbeit beginnt.
- Fordern Sie eine Rechnung mit allen Einzelposten und zahlen Sie nur den vorher vereinbarten Betrag.
Ein Punkt wird oft übersehen: Haben Sie den Notdienst ausdrücklich gerufen, um eine dringende Reparatur auszuführen, haben Sie für diese Reparatur kein Widerrufsrecht. Für weitere Leistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, und für Teile, die für die Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile nötig sind, gilt das Widerrufsrecht dagegen (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB). Ein neues Schloss, wenn die Tür nur zugefallen war, gehört womöglich dazu.

Haben Sie zu viel bezahlt, lassen Sie die Rechnung bei der Verbraucherzentrale prüfen. Extrem überhöhte Preise können im Einzelfall sittenwidrig oder sogar strafbarer Wucher sein; ob das zutrifft, hängt von den Umständen ab. Die Verbraucherzentrale weist auch darauf hin, dass unseriöse Notdienste oft später nicht mehr erreichbar sind und das Geld schwer zurückzubekommen ist. Vorbeugen ist deshalb der bessere Weg: Speichern Sie die Nummer eines Betriebs aus Ihrer Nähe, bevor Sie sie brauchen.
Vorkasse für Material
„Ich muss erst das Material kaufen“: Wer vor dem ersten Handgriff einen großen Teil des Preises in bar verlangt, trägt kein Risiko mehr, Sie dagegen das ganze. Verschwindet der Betrieb, ist das Geld weg. Das Gesetz sieht Abschläge für erbrachte Leistungen vor. Für angeliefertes oder eigens angefertigtes Material kann der Betrieb einen Abschlag nur verlangen, wenn Sie Eigentum daran erhalten oder eine Sicherheit (§ 632a BGB). Leisten Sie eine vereinbarte Anzahlung nur an einen Betrieb, den Sie geprüft haben, per Überweisung und gegen Rechnung.
Arbeit „ohne Rechnung“
Ein Nachlass gegen Bargeld klingt verlockend. Vereinbaren beide Seiten bewusst, dass ohne Rechnung und an der Steuer vorbei gearbeitet wird, ist der Vertrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nichtig, und Sie haben grundsätzlich keine Ansprüche wegen Mängeln (BGH, Urteil vom 1. August 2013, VII ZR 6/13). Außerdem verlieren Sie die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, die nur mit Rechnung und Zahlung auf das Konto des Betriebs gilt (§ 35a EStG).
Gefälschte Bewertungen
Bewertungen sind ein schwaches Signal, weil sie sich kaufen lassen. Verboten ist, gefälschte Bewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben, und zu behaupten, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne das angemessen zu prüfen (Nr. 23b und 23c im Anhang zum UWG). Wer Bewertungen veröffentlicht, muss angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von echten Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG).
Woran Sie Zweifel festmachen können: viele Bestnoten in kurzer Zeit, ähnliche Formulierungen, keine Einzelheiten zur Arbeit, oder Bewertungen für Leistungen, die der Betrieb gar nicht anbietet. Besser als jede Sternzahl ist ein Gespräch mit einem früheren Kunden, den der Betrieb Ihnen nennt.
Der Betrieb, den es nicht gibt
Keine Anschrift, kein Impressum, ein Name, der in keinem Register steht, eine USt-IdNr., die VIES nicht kennt: Jedes dieser Zeichen allein kann eine harmlose Erklärung haben. Zusammen bedeuten sie, dass Sie nicht wissen, an wen Sie sich wenden, wenn etwas schiefgeht. Was ins Impressum gehört, erklärt unser Ratgeber Impressum: Pflichtangaben und wie Sie es lesen.
Wenn es schon passiert ist
- Schreiben Sie auf, was geschehen ist, mit Datum und Uhrzeit, und bewahren Sie Rechnung, Vertrag, Fotos und Nachrichten auf. Notieren Sie Zeugen.
- Prüfen Sie, ob Sie widerrufen können, und erklären Sie den Widerruf rechtzeitig, eindeutig und schriftlich. Für die Frist genügt es, den Widerruf rechtzeitig abzuschicken (§ 355 BGB).
- Zahlen Sie keinen Betrag, der nicht vereinbart war, und lassen Sie eine überhöhte Rechnung von der Verbraucherzentrale prüfen.
- Bei Betrug, Diebstahl oder Bedrohung erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Im Notfall wählen Sie 110.
- Ist es ein Handwerksbetrieb, wenden Sie sich an die Handwerkskammer. Die Kammern richten Vermittlungsstellen für Streit zwischen Betrieben und ihren Auftraggebern ein und bestellen Sachverständige, die Arbeiten begutachten (§ 91 HwO).
- Die Universalschlichtungsstelle des Bundes hilft, Streit außergerichtlich beizulegen, wenn ein erster Einigungsversuch gescheitert ist. Der letzte Weg ist das Gericht.

Was VertrauProfis für Sie tun kann
VertrauProfis kann Ihnen nicht sagen, ob ein Betrieb gut arbeitet. Wir begutachten keine Arbeiten, schlichten keine Streitigkeiten und veröffentlichen keine Bewertungen. Ein Unternehmen erscheint in unserem Verzeichnis nur, wenn es sich selbst einträgt: Wir prüfen seine USt-IdNr. in VIES, und ein Mitarbeiter unseres Teams liest die Angaben, bevor der Eintrag online geht.
Ein Unternehmen kann sich außerdem verifizieren lassen. Vierzehn Prüfungen zeigen dann, ob seine USt-IdNr. gültig ist, ob seine Website dieselbe Nummer und seinen Namen nennt, ob ein Impressum veröffentlicht ist und ob es die Domain kontrolliert. Ein Mensch entscheidet, und das Zertifikat nennt das Datum. Ein Siegel auf einer Website können Sie selbst nachprüfen: Es verweist auf das Zertifikat, und unter Zertifikat prüfen sehen Sie, ob es gültig ist. Versicherungen, die Handwerksrolle und die Qualität der Arbeit prüfen wir nicht, und hervorgehobene Einträge sind als Werbung gekennzeichnet. Mehr dazu in unserem Prüfverfahren.
Fragen
Woran erkenne ich einen unseriösen Handwerker?
Typisch sind Zeitdruck, ein unangemeldeter Besuch mit einem angeblich entdeckten Schaden, kein Preis vor Beginn der Arbeit, Vorkasse in bar, keine Anschrift und kein Impressum, Arbeit ohne Rechnung und die Bitte, sofort zu unterschreiben. Jedes Zeichen allein beweist nichts, mehrere zusammen sind ein guter Grund, nicht zu beauftragen.
Kann ich einen an der Haustür unterschriebenen Vertrag widerrufen?
In der Regel ja, innerhalb von 14 Tagen und ohne Begründung. Wurden Sie nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Frist auf höchstens zwölf Monate und 14 Tage. Ausgenommen sind dringende Reparaturen, für die Sie den Betrieb ausdrücklich gerufen haben, und kleine Aufträge bis 40 Euro, die sofort erledigt und bezahlt werden.
Muss ich die überhöhte Rechnung eines Schlüsseldienstes bezahlen?
Sie schulden den vereinbarten Preis. Wurde keiner vereinbart, gilt die übliche Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB. Zahlen Sie keinen Betrag, der nicht vereinbart war, verlangen Sie eine Rechnung mit allen Einzelposten und lassen Sie sie bei der Verbraucherzentrale prüfen.
Was passiert bei Schwarzarbeit, wenn die Arbeit mangelhaft ist?
Vereinbaren beide Seiten bewusst Arbeit ohne Rechnung, um Steuern zu sparen, ist der Vertrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nichtig. Sie haben dann grundsätzlich keine Ansprüche wegen Mängeln, und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen entfällt ebenfalls.
Wo kann ich mich über einen Handwerker beschweren?
Bei der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes, bei der Handwerkskammer, die Vermittlungsstellen für Streitigkeiten zwischen Betrieben und Kunden einrichtet, und bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes. Bei Betrug, Diebstahl oder Bedrohung erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Prüfen Sie zuerst das Unternehmen
Bevor Sie jemanden bezahlen, prüfen Sie das Unternehmen. Hat es ein Zertifikat von uns, geben Sie den Code hier ein: Die Seite zeigt, was wir geprüft haben und wann.
Ala Ciobanu · Ala Ciobanu betreut die Ratgeber von VertrauProfis. Jeder Ratgeber nennt seine Quellen.
- Haustürgeschäfte, darauf sollten Sie achten (Verbraucherzentrale Niedersachsen)
- Schlüsseldienste, Vorsicht ist geboten (Verbraucherzentrale)
- Abzocke bei Handwerkernotdiensten (Verbraucherzentrale Niedersachsen)
- Betrug an der Haustür (Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)
- § 312g BGB, Widerrufsrecht (gesetze-im-internet.de)
- Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, unzulässige geschäftliche Handlungen (gesetze-im-internet.de)
- Universalschlichtungsstelle des Bundes
